Kabelschottung im Modulsystem

Die Kabelabschottung im Modulsystem ist für die Abdichtung von Kabeln, Rohren und Stromschienen in Wand und Deckendurchbrüchen von Gebäuden, Stahlkonstruktionen und für den Schiffsbau. Diese vorgefertigten Rahmenfelder grenzen den Durchbruch exakt ab. Die Module aus flammwidrigem, halogenfreiem Elastomer-Kunststoff sorgen für die Abdichtung jeder einzelnen Leitungsführung und bewirken damit einen brandbeständige, rauchgas- und druckdichte Abschottung.

Anwendung:
Ex-Bereich, Zivilschutz, Grundwasser, Brandabschottungen, Sterilräume, militärische Anlagen, Schiffsbau, Offshore, etc.

Eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung liegt vor.

Wenn im Brandfall auch der Funktionserhalt von elektrischen Kabelanlagen (z.B. Notstromversorgungen) gewährleistet sein muss, sind besondere Maßnahmen erforderlich. Nach der DIN 4102 Teil 12 unterscheidet man zwischen dem Funktionserhalt E 30-E 90.

Ein besonderes Problem für Kabelabschottungen stellt die nachträgliche Änderung der Kabelbelegung (Nachinstallation) dar.
Häufig müssen schon kurz nach der Fertigstellung eines Gebäudes elektrische Leitungen nachgerüstet werden. Oft ergibt sich damit auch die Notwendigkeit, diese Leitungen durch Kabelabschottungen mit der Feuerwiderstandsklasse S zu führen. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Nachinstallation entsprechend den Vorschriften des Zulassungsbescheides durchgeführt wird.

Nach Abschluss der Nachinstallationsarbeiten muss der zulassungsgemäße Zustand der Abschottung wieder hergestellt sein.
Es ist empfehlenswert, die Kabelschotts nach Beendigung dieser Arbeiten nochmals zu überprüfen.

  • Abschottungsmaterialien dürfen nicht untereinander vermischt werden.
  • Alles das, was in diesem Bescheid nicht ausdrücklich geregelt ist, gilt generell als verboten.
  • Abschottungen von brennbaren Baustoffen, eines feuerbeständigen Abschlusses dürfen nicht mit einem Farbanstrich versehen werden.

Rohrmanschetten

Rohrabschottung von brennbaren Rohren und Kabel

Rohrmanschetten für die feuerbeständige und rauchgasdichte Abschottung von Kunststoffrohrleitungen im Wand- und Deckenbereich.

Kunststoffrohre unterschiedlicher Art und Durchmesser haben sich seit vielen Jahren in der Bauwirtschaft durchgesetzt.
Sie werden als Zulauf-, Abfluß-, Belüftungs und Transportleitungen genutzt und haben sich für diese Zwecke bestens bewährt.
Bei allen Vorteilen, die sich mit Kunststoffrohren verbinden, darf ein wesentlicher Nachteil jedoch nicht übersehen werden; Kunststoffrohre sind brennbar!
Ein eventueller Brand kann sich deshalb leicht entlang der Rohrführung ausweiten und so auf benachbarte Brandabschnitte übergreifen. Und das gilt natürlich auch für die, bei der Verbrennung von Kunststoff, freigesetzten gefährlichen Rauchgase.
Diese können sich auf diesem Weg ungehindert ausbreiten.

Um solche Risiken auszuschließen sind, nach den Vorschriften der Landesbauordnungen (LBO), für Rohrdurchführungen grundsätzlich geeignete Abschottungsmaßnahmen vorgesehen. Die, entsprechend der DIN 4102 Teil 11 geprüft und vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt), Berlin, allgemein bauaufsichtlich zugelassen sind.

Rohre, die durch Wände verlegt sind , müssen beidseitig abgeschottet werden. Deckendurchführungen dagegen nur unterseitig. Bei Rohrpostanlagen können bis zu zwei Steuerleitungen mit in die Rohrabschottung einbezogen werden.

Hartschott

Abschottungen von nicht brennbaren Rohren werden mit einem hydraulischen Zementmörtel mit Zuschlagstoffen (MG III) verschlossen. Um in einem Brandfall die Dehnungsfugen, die durch die Längenausdehnung des Mediumrohres entstehen, müssen die Rohre in den Öffnungen mit einem Mineralschaum (Litaflex) oder eine Mineralwolle- Schalen > 1000° C versehen werden, damit eine Übertragung von Feuer und Rauch lt. der MBO und der Landesbauordnung gewährleistet ist. Die Vermeidung einer Schallbrücke beim Einmörteln ist somit sichergestellt.

Der Kontakt zwischen den Rohrleitungen und dem Mörtel findet somit nicht statt. Durch das Ausmörteln der Öffnungen mit einem MG III Mörtel, mit hohem Raumgewicht und schlechter Wärmeleitzahl, wird der Temperaturverlauf im Bauteil günstiger beeinflusst.
R30 – R90 Rohrabschottungen bei nichtbrennbaren und brennbaren Rohren können mit einer Brandschutzrohrschale die nach einer Feuerwiderstandsklasse gemäß der DIN 4102, Teil 11 geprüft wurden, ausgeführt werden.

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