FSK / Baufugen

Fugenausbildung

Offene Fugen und Durchbrüche in Mauern und Decken wirken im Brandfall wie Kamine. Sie saugen Gase und Dämpfe in die Räume daneben und darüber. Dies führt bei 95 % aller Personen im Brandfall zu Vergiftungen und häufig zum Tod.

Fugen für Leitungen, Lüftungsanlagen und Dehnungsfugen in der Bautechnik sind vor der Übertragung von Feuer und Rauch durch Vorkehrungen nach der MBO § 37 abzuschotten.

Einbaumaßnahmen von Brandschutzklappen in Massivwänden oder Decken

Der Einbau von Brandschutzklappen erfolgt in der Regel durch das Verfüllen des Zwischenraumes zwischen der Brandschutzklappe und der Bauöffnung. Die Fugenbreite > 60 mm, mit einem Mörtel der Mörtelgruppe III nach der DIN 1053. Nachgewiesen durch das Institut für Baustoffkunde und Materialprüfung der Universität Hannover, amtliche Materialprüfungsanstalt für das Bauwesen, Prüfzeugnis Nr. 757/82 Gr/E.

Eingesetzt wird ein pumpfähiger Mörtel, der maschinell in die Hohlräume verpresst wird. Durch die maschinelle Verfüllung muss eine gleichmäßige, absolut hohlraumfreie (lunkerfreie), mechanisch stabile und löschwasserstrahlfeste Abschottung erreicht werden.
Im Brandfall wird eine sofortige Hitzeableitung an den umgebenden Baukörper abgegeben. Bei einem evtl. Brand wird dadurch eine Verformung der Brandschutzklappe verhindert. Der Funktionserhalt der Klappe muss lt. dem Prüfzeugnis erhalten bleiben.

Aus- oder vorgelagerte Brandschutzklappen

Eine einzigartige Nachrüsttechnik von Brandschutzklappen, die nicht direkt in Brandabschnittsgrenzen liegen. Sie sind bemerkenswert praktikabel, einfach in der Nachrüstung, temperaturabbauend, raumabschließend, mechanisch stabil und entsprechen der Feuerschutzklasse F 90. Brandschutzklappen sind prüfzeichenpflichtige Bauteile. In ihren Prüfbescheiden sind neben den eigentlichen Klappenbeschreibungen auch die exakten Einbaurichtlinien vorgegeben. Die Ausbildung dieses Anschlusses ist abhängig von der gewählten Verkleidungsart, gemäß den Angaben des Prüfbescheides auszuführen.

Einbaumaßnahmen von Brandschutzklappen in leichten Trennwänden

Diese Brandschutzklappen haben die Feuerwiderstandsklasse K 90 in den Leichtbauwänden der Feuerwiderstandsklasse F 90. Die mindest Wanddicke der Metallständerwände, einschl. der Bekleidung aus Gipskartonplatten F, beträgt 100mm. Die Wandhöhe beträgt maximal 6,00 m nach der Tabelle 48, DIN 4102 Teil 4 (Ausgabe März 1994). Ein Einbau kann auch mit senkrecht stehender Absperrklappe erfolgen. Bei Verwendungen von Brandschutzklappen müssen diese beidseitig über brennbare, elastische Stutzen aus mindestens normalentflammbaren Baustoffen (Baustoffklasse B2 nach der DIN 4102) von mindestens 100mm Länge (in eingebautem Zustand) zwischen der Brandschutzklappen und Lüftungsleitungen angeschlossen sein. Beim Einbau von flexiblen Stutzen muss ein Potentialausgleich, bauseits eine elektrisch leitende Verbindung zwischen der Brandschutzklappe und dem Lüftungskanal gewährleistet sein.

Klassifizierte Fugen

Fugen in Brandschutzklassifizierten Bauteilen (z.B. Wänden, Decken, Stützen, Unterzüge, Konsolauflagern, Wand- und Deckenanschlüssen) müssen mit einem Fugenfüll-System den Brandschutzanforderungen, der Feuerwiderstandsdauer des Bauteils und der Dichtigkeit gegen Hitze und Rauchgasdurchgangs entgegen wirken. Diese Fugen übernehmen also eine wichtige Funktion beim passgenauen Zusammenfügen von Bauteilen und bei der Vermeidung von Schäden durch Einwirkung auf die Bauteile. Die Fugen werden allgemein als Brandschutzfugen bezeichnet. Der Begriff Brandschutzfuge ist nicht definiert. Alle Fugen müssen der Feuerwiderstandsdauer der Bauteilsklassifizierung wie F 30, F 60, F 90, F 120 und F 180 durch ein Prüfzeugniss der DIN 4102 Teil 2, belegt werden.

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