Dachgeschossausbau

Der Ausbau von ungenutztem Dachraum bietet die bei weitem preiswerteste Möglichkeit, neuen Wohnraum zu schaffen. Für den Dachgeschossausbau spricht die bessere Nutzung des vorhandenen umbauten Raumes und die vergleichsweise schnelle Fertigstellung zusätzlich benötigtem Wohnraumes.

Der Dachgeschossausbau bedarf grundsätzlich einer Baugenehmigung, da mit dem Ausbau im Normalfall eine Bau-Nutzungsänderung verbunden ist. Für untergeordnete Räume, z.B. Hobbyräume, die nicht dem ständigen Aufenthalt dienen, ist in den meisten Bundesländern keine Genehmigung erforderlich. Es ist jedoch empfehlenswert, sich dieses von der Baubehörde durch eine formlose Anfrage bestätigen zu lassen.

Die Systeme der einzelnen Hersteller erfüllen durch die Kombination der Konstruktionen mit den Beplankungen aus Gipskartonplatten, Dämmstoffen und einer Unterkonstruktionen aus Holz oder Metall einen hohem Wohnkomfort. Schallschutz- und wärmetechnische Dämmstoffe können nach der Wärmeschutzverordnung eingebracht werden.

Durch die bewährte Trockenbauweise wird keine Feuchtigkeit in bestehende Bauteile eingebracht. Die bauamtlichen Anforderungen an den baulichen Brandschutz lt. der MBO oder Landesbauordnung können problemlos in einer Trockenbauweise erfüllt werden.

Eine gute und saubere Lösung wird durch einen Trockenunterboden erreicht. Auf Schritt und Tritt ein sicheres Gefühl.  Durch den Aufbau der Verbundelemente oder der Systemaufbau einer Grundschüttung, Wärmedämmung und die Verlegung der Systemplatten mit einer Abspachtelung einer Ausgleichsmasse um eine Rollstuhlfestigkeit zu erreichen. Dieser Boden wird trocken eingebracht, ist hervorragend gegen den Schall und hat eine wärmewirkende Behaglichkeit.

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