Energiesparen der Umwelt zuliebe

Energiesparen ist Umweltschutz. Das Nichtverbrauchen von Energie entlastet die Umwelt und ermöglicht eine Einsparung bei der Verbrennung fossiler Brennstoffe. Der Schadstoffausstoß von CO2 wird verringert. Heiz- und. Energiekosten werden durch einen ausreichenden Wärmeschutz mit Hilfe des Konzeptes der neuen Wärmeschutzverordnung vermindert.

Ein wichtiger Faktor aber, ist die Dämmung der Heiz-, Kraft- und Warmwasseranlagen. Die Verordnung über einen energiesparenden Wärmeschutz bei Gebäuden wurde durch das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) mit der Gültigkeit ab 01.01.1995 beschlossen.

Durch die Verschärfung der Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz und die Wahl einer verbrauchsorientierten Kenngröße soll im Gebäudebereich, insbesondere bei neu zu errichtenden Gebäuden, der Energieverbrauch und damit die CO2-Emission deutlich verringert werden.

Weitere Informationen:

  • Technik
  • Heizungsanlagen-Verordnung
  • Bauteilverfahren

Technik

Bei der Ausführung von technischen Maßnahmen sind die gültigen Regeln der Technik zu beachten.
Anorganische und organische Dämmstoffe unterliegen den Richtlinien, der Vorschriften und Normen.

Beispiele:

1. Technische Isolierung

AGI-Arbeitsblatt Q 10 „Wärmedämmarbeiten“
Das Arbeitsblatt gilt in der Regel für Wärmedämmarbeiten an Industrie-, Heizungs-, Lüftungs- und Warmwasseranlagen. Es beinhaltet Stoffe und Bauteile und deren Ausführung und Abrechnung. Dazu gehören u.a. die Anforderungen an Dämmstoffe, Stützkonstruktionen und Ummantelungen.

AGI-Arbeitsblatt Q 11 „Kältedämmarbeiten an betriebstechnischen Anlagen“
Inhaltlich umfasst dieses Arbeitblatt u.a. Dämmstoffe, Kleber, Dampfbremse und Ummantelung mit Ausführungen und Abrechnung.

AGI-Arbeitsblatt Q 132 „Mineralwolle als Dämmstoffe für betriebstechnische Anlagen“
Dieses Arbeitblatt gilt für Mineralwolle-Dämmstoffe, die zur Wärme-, Kälte und Schalldämmung betriebstechnischer Anlagen verwendet werden. Es gilt nicht für keramische Fasern.
Beschrieben werden Anforderungen, Eigenschaften, Kennzeichnung und Prüfungen von Mineralwolle-Dämmstoffen.

AGI-Arbeitblatt Q 135 „Dämmarbeiten: Bestimmung von wasserlöslichen Chloriden in Mineralfaserdämmstoffen“.
AS-Qualität: Bei nichtrostenden austenitischen Stählen kann unter bestimmten Bedingungen eine Spannungsrisskorrosion auftreten. Deshalb darf der Gehalt an wasserlöslichen Chloridionen in Mineralwolle-Dämmstoffen, bei Prüfung nach der AGI-Arbeitsblatt Q 135, den dort festgelegten Wert von 6 mg Chloridionen je kg Dämmstoff nicht überschritten werden.

AGI-Arbeitsblatt Q 136 „Dämmarbeiten an betriebstechnischen Anlagen: Bestimmung hydrophober Eigenschaften von Mineralfaserdämmstoffen“.
Mineralwolle-Dämmstoffe können während der Lagerung und dem Einbau Niederschlägen ausgesetzt sein. Eine Hydrophobierung erschwert das Eindringen von Wasser. Mit der hydrophoben Ausrüstung von Mineralwoll-Dämmstoffen werden folgende Effekte angestrebt:

  • Wasserabperleffekt
    Auffallende Regentropfen sollen abperlen, ohne den Mineralwolle-Dämmstoff zu benetzen oder in ihn einzudringen.
  • Geringe Wasseraufnahme
    Falls die Dämmstoffoberfläche bei stärkeren Niederschlägen doch benetzt wird, soll die Wasseraufnahme möglichst niedrig sein (geringe Gewichtszunahme, Erhalten des Wärmeschutzes). Bei einer Hydrophobierung bleibt die Luftdurchlässigkeit der Mineralwolle-Dämmstoffe voll erhalten.

2. VDI

VDI-Richtlinie VDI 2055 „Wärme- und Kälteschutz für betriebs- und haustechnische Anlagen“
mit Berechnungen, Gewährleistungen, Meß- und Prüfverfahren, Gütesicherung und Lieferbedingungen:
Die VDI-Richtlinien 2055 beinhalten die Berechnung der Wärmeströme, die Bemessung der Dämmschichtdicke nach  betriebstechnischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten, die Umrechnung von Dämmstoffdicken bei Änderung der Wärmeleitfähigkeit und den technischen Nachweis „Bedingungen für Liefermengen und Leistungen“.

Außerdem müssen Mineralwolle-Dämmstoffe nach dem AGI-Arbeitsblatt Q 132 nach der DIN 2055 gütegesichert sein. Die Gütesicherung muss aus einer Eigen- und der Fremdüberwachung bestehen.

Die VDI AG Gütesicherung kann folgende Güteprüfungen anerkennen:

  • Technische Bestimmungen wie in der DIN 18 165 Teil 1 Faserdämmstoffe für das Bauwesen;
    Dämmstoffe für die Wärmedämmung
  • Prüfbescheide im Rahmen von der DIN 4102 Teil 1
    Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen:
    Baustoffe, Begriffe, Anforderungen und Prüfungen
  • Prüfbescheide nach der Heizungsanlagen-Verordnung des Bundesministers Für Raumordnung, Städtebau und Bauwesen.

3. DIN

DIN 4102 „Brandverhalten von Dämmstoffen und Bauteilen“:
Das Brandverhalten von Baustoffen (Dämmstoffen) wird durch Prüfungen nach der DIN 4102 nachgewiesen. Soweit in den baurechtlichen Vorschriften oder Bestimmungen die Verwendung nichtbrennbarer Baustoffe verlangt wird, dürfen Baustoffe der Klasse A verwendet werden.

DIN 4140, Teil 1 und 2 „Dämmen betriebstechnischer Anlagen“ für Wärme- und Kältedämmung:
Dämmdicken an betriebstechnischen Anlagen betragen je nach Eignung und Einsatzgebiet mindestens 6 mm.
Die Heizungsanlagenverordnung und die Anforderungen der Wirtschaftlichkeit der Dämmung bestimmen die Dämmdicke.
Zwischen den einzelnen Bauteilen (Rohrleitungen, Behälter etc.) sind bestimmte Mindestabstände einzuhalten.

DIN 18 421 „VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil C: Allgemeine technische Vorschriften für Bauleistungen, Wärmedämmarbeiten an betriebstechnischen Anlagen“:
Diese beihaltet Aussagen über die Beschaffung der Dämmstoffe, Einsatzgebiet und die Verarbeitung von Werksstoffen bis hin zur Herstellung der Ummantelungen, Befestigung der Materialien und der Materialdicken.

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